Schuldner­beratung Hannover – Schnell & sicher schuldenfrei

Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen und Sie nicht mehr weiterwissen, sind wir für Sie da – persönlich in Hannover oder auch bequem online.

Schulden belasten. Psychisch, finanziell, sozial.

Wir helfen Ihnen, den Weg in ein schuldenfreies Leben zu gehen – rechtlich fundiert, menschlich verständnisvoll und mit über 10 Jahren Erfahrung in der Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz.
Unsere Anerkennung durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales macht Ihre Beratung kostenfrei & nicht gewinnorientiert – ganz in Ihrem Interesse.

Unsere Stärken

Warum wir als aktive Schuldenhilfe e.V.?

Individuelle statt Pauschallösungen

Persönliche Online-Beratung möglich
Vertrauensvolle, diskrete Athmosphäre
Kostenlose Beratung
Schnelle, unkomplizierte Hilfe
Staatlich anerkannte Schuldner­beratungsstelle Niedersachsen
über
5000
Menschen aus den Schulden geholfen
über

10

Jahre Erfahrung
über
100 Mio
Euro Schulden bearbeitet
über
100%
auf Ihrer Seite

In 3 Jahren schuldenfrei – Das ist möglich!

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde reformiert.
Sie können heute bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erhalten – und wir helfen Ihnen auf dem Weg dorthin.

Schuldnerberatung

So geht es wieder aufwärts!

Schritt 1

Überblick schaffen

Wir erfassen mit Ihnen alle Schulden, sortieren Unterlagen und kontaktieren Ihre Gläubiger. Ziel: Ein vollständiges Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.
Schritt 3

Schriftverkehr & Verhandlungen

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz. Sie erhalten keine Mahnungen oder Pfändungsandrohungen mehr.
Schritt 5

Nach 3 Jahren – schuldenfrei starten

Das Gericht prüft Ihre Kooperation und erteilt am Ende die Restschuldbefreiung – Ihre Schulden sind erledigt. Ein Neustart ist möglich.
Schritt 2

Lösungsvorschläge erarbeiten

Je nach Situation schlagen wir einen dieser Wege vor:
  • Vergleichsangebot (Ratenplan oder Einmalzahlung)
  • Flexibler Nullplan (bei unpfändbarem Einkommen)
  • Verbraucherinsolvenz (gerichtliches Verfahren)
Schritt 4

Schulden­regulierung oder Privatinsolvenz­verfahren

  • Außergerichtlich: Erfolgt eine Einigung mit allen Gläubigern, sind Sie nach Ablauf des Plans schuldenfrei.
  • Gerichtlich: Scheitert die Einigung, unterstützen wir bei der Einleitung der Verbraucherinsolvenz.

Schuldnerberatung

So geht es wieder aufwärts!

Schritt 1

Überblick schaffen

Wir erfassen mit Ihnen alle Schulden, sortieren Unterlagen und kontaktieren Ihre Gläubiger. Ziel: Ein vollständiges Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.
Schritt 2

Lösungs­vorschläge erarbeiten

Je nach Situation schlagen wir einen dieser Wege vor:
  • Vergleichsangebot (Ratenplan oder Einmalzahlung)
  • Flexibler Nullplan (bei unpfändbarem Einkommen)
  • Verbraucherinsolvenz (gerichtliches Verfahren)
Schritt 3

Schriftverkehr & Verhandlungen

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz. Sie erhalten keine Mahnungen oder Pfändungsandrohungen mehr.
Schritt 4

Schulden­regulierung oder Privat­insolvenz­verfahren

  • Außergerichtlich: Erfolgt eine Einigung mit allen Gläubigern, sind Sie nach Ablauf des Plans schuldenfrei.
  • Gerichtlich: Scheitert die Einigung, unterstützen wir bei der Einleitung der Verbraucherinsolvenz.
Schritt 5

Nach 3 Jahren – schuldenfrei starten

Das Gericht prüft Ihre Kooperation und erteilt am Ende die Restschuldbefreiung – Ihre Schulden sind erledigt. Ein Neustart ist möglich.

So geht es schnell voran

Wichtige Unterlagen für Ihre Schuldner­beratung

Damit wir Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen und die besten Lösungen zur Schuldenregulierung oder Verbraucherinsolvenz entwickeln können, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Ihre Unterlagen sind der Schlüssel zu einer schnellen und erfolgreichen Schuldenberatung.

Warum ist das so wichtig?

Im Rahmen einer Schuldnerberatung – insbesondere bei einer möglichen Privatinsolvenz – müssen alle Gläubiger vollständig und korrekt erfasst sein. Fehlt eine Forderung, kann dies den gesamten Entschuldungsprozess gefährden oder zu einer Ablehnung der Restschuldbefreiung führen. Umso wichtiger ist es, gleich zu Beginn einen vollständigen Überblick zu haben.

Diese Unterlagen sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen

Aktuelle Schreiben Ihrer Gläubiger
oder deren Inkassodienste,
z. B. Mahnungen, Vollstreckungsbescheide

Nachweise über laufendes Einkommen
z. B. letzte Gehaltsabrechnung, ALG-I/II-Bescheid,
Rentenbescheid, Krankengeld- oder Wohngeldbescheid

Ihren Mietvertrag
Ihren letzten Kontoauszug

Zusätzlich hilfreich: Kreditverträge, Darlehensunterlagen,
Unterlagen zu verpfändeten Lebensversicherungen oder Bausparverträgen.

Unser Tipp: analogen oder digitalen Ordner anlegen

Legen Sie vorab einen Ordner oder eine digitale Mappe an, in dem Sie alle Schuldenunterlagen sammeln – das spart Zeit, gibt Ihnen Sicherheit und erleichtert den Start in Ihre Entschuldung.

Sie haben Fragen oder wissen nicht, welche Unterlagen wichtig sind?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne beim Sortieren und Zusammenstellen.

Pfändungsschutzkonto

Kontopfändung - Plötzlich ist kein Geld mehr da!

Kontopfändung

Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage den täglichen Bedarf zu bezahlen

Schnelle Hilfe

In einer solchen Situation zählt jeder Tag, daher gilt es schnell eine Lösung zu finden

Pfändungsschutzkonto

So ist sichergestellt, dass etwas für den Alltag bleibt!

So kommen Sie wieder an Ihr Geld

Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist

Bei einer Kontopfändung ist das Konto oft nicht mehr nutzbar. Abhebungen, Überweisungen und Daueraufträge funktionieren nicht mehr. Dadurch können schnell Schwierigkeiten mit wichtigen Zahlungen entstehen. Selbst Geld, das eigentlich geschützt wäre, bleibt zunächst blockiert, wenn keine Freigabe beantragt wird.

Pfändungsschutzkonto: Sicherer Zugang zu Ihrem Geld

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, sorgt dafür, dass ein Grundbetrag Ihres Einkommens automatisch geschützt bleibt. So steht Ihnen weiterhin Geld für Ihren täglichen Bedarf zur Verfügung. Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen kann sich dieser geschützte Betrag erhöhen. Ein Nachweis bei der Bank reicht in der Regel aus. Jede Bank muss ein bestehendes Konto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln.

Pfändungsschutz­konto: Mehr Freibetrag mit unserer Bescheinigung

Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle sind wir berechtigt, Pfändungsschutzkonto-Bescheinigungen nach § 850k ZPO auszustellen. Damit kann der gesetzliche Grundfreibetrag auf Ihrem P-Konto spürbar erhöht werden.

Der Basisschutz liegt aktuell bei 1.560 € pro Monat. Viele Schuldner haben jedoch Anspruch auf deutlich höhere Freibeträge, zum Beispiel wenn

Mit unserer Bescheinigung kann die Bank diese zusätzlichen Beträge sofort freigeben, damit Ihnen mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Kontaktformular

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Zögern Sie nicht und sichern Sie sich eine kostenlose Beratung!

Aktive Schuldenhilfe e.V.

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