Individuelle statt Pauschallösungen
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Aktuelle Schreiben Ihrer Gläubiger
oder deren Inkassodienste,
z. B. Mahnungen, Vollstreckungsbescheide
Nachweise über laufendes Einkommen
z. B. letzte Gehaltsabrechnung, ALG-I/II-Bescheid,
Rentenbescheid, Krankengeld- oder Wohngeldbescheid
Zusätzlich hilfreich: Kreditverträge, Darlehensunterlagen,
Unterlagen zu verpfändeten Lebensversicherungen oder Bausparverträgen.
Sie haben Fragen oder wissen nicht, welche Unterlagen wichtig sind?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne beim Sortieren und Zusammenstellen.
Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle sind wir berechtigt, Pfändungsschutzkonto-Bescheinigungen nach § 850k ZPO auszustellen. Damit kann der gesetzliche Grundfreibetrag auf Ihrem P-Konto spürbar erhöht werden.
Mit unserer Bescheinigung kann die Bank diese zusätzlichen Beträge sofort freigeben, damit Ihnen mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.